Allgemeine Geschäftsbedingungen
der CrispyBite HH für Catering-Leistungen unter der Marke Chikone
Stand: 16.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Catering-Leistungen und Lieferungen der CrispyBite HH (im Folgenden „CrispyBite“ oder „wir“) unter der Marke Chikone, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn wir einen Auftrag in Kenntnis solcher Bedingungen annehmen oder ausführen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Soweit nicht anders vereinbart, halten wir uns an ein konkretes Angebot für 5 Tage ab dem Angebotsdatum gebunden.
2.2 Eine Anfrage über das Formular auf unserer Website ist noch keine Buchung. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform (zum Beispiel per E-Mail) zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistung.
2.3 Vertragspartner ist ausschließlich die natürliche oder juristische Person, die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als Vertragspartner genannt ist.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Text- oder Schriftform.
3. Leistung und Verzögerungen
3.1 Wir erbringen unsere Leistung am vom Kunden genannten Veranstaltungsort zum vereinbarten Termin. Dabei beachten wir die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
3.2 Verzögern wir uns aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch höhere Gewalt, Unwetter, Unfälle oder Straßensperrungen, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Im Übrigen gilt für Verzögerungen die Haftungsregelung in Ziffer 9.
4. Anforderungen am Veranstaltungsort und Stromanschluss
4.1 Der Kunde informiert uns vor der Buchung über alle Besonderheiten des Veranstaltungsorts, zum Beispiel Baustellen, lange Wege, enge oder niedrige Zufahrten, starke Steigungen oder empfindliche Böden. Unser Foodtruck benötigt eine ebene, befahrbare Stellfläche von mindestens 5,5 × 2,5 m und eine Zufahrt, die für ein Fahrzeug mit Anhänger geeignet ist. Den Platzbedarf für unseren Standaufbau nennen wir im Angebot.
4.2 Der Veranstaltungsort muss für unser Team rechtzeitig vor und nach der Veranstaltung für Aufbau und Abbau erreichbar sein. Die genauen Zeiten stimmen wir im Angebot ab.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass unser Foodtruck an einen abgesicherten CEE-Starkstromanschluss mit 32 A in höchstens 25 Metern Entfernung von der Stellfläche angeschlossen werden kann. Der Anschluss muss während der gesamten Einsatzzeit einschließlich Auf- und Abbau zur Verfügung stehen und darf nicht ohne Absprache getrennt werden. Abweichende Anforderungen für den Standaufbau nennen wir im Angebot. Außerdem stellt der Kunde unserem Team ein WC und einen Trinkwasseranschluss zur Verfügung.
4.4 Der Kunde sorgt dafür, dass Truck und Stand nicht auf empfindlichen Untergründen stehen, oder legt geeignete Unterlagen aus, zum Beispiel Planen oder Platten. Trotz großer Sorgfalt kann es vorkommen, dass Fahrzeuge oder Küchengeräte Flüssigkeiten oder Speisefette verlieren.
4.5 Hält der Kunde diese Anforderungen nicht ein, dürfen wir die Leistung angemessen anpassen. Ist das nicht ohne Gefährdung des Vertragszwecks oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, dürfen wir die Leistung verweigern; unser Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt dann bestehen. Wir lassen uns ersparte Aufwendungen und einen tatsächlich anderweitig erzielten Verdienst anrechnen. Der Kunde haftet für Schäden, die daraus entstehen, dass diese Anforderungen nicht eingehalten werden.
5. Leihware und Gefahrtragung
5.1 Stellen wir für die Veranstaltung Material oder Geräte zur Verfügung, zum Beispiel Geschirr, Gläser, Stehtische oder Dekoration (im Folgenden „Leihware“), bleibt diese unser Eigentum.
5.2 Der Kunde sorgt dafür, dass die Leihware während der Veranstaltung gegen übliche Gefahren versichert ist, und weist dies auf Verlangen nach.
5.3 Von der Übergabe bis zur Rücknahme trägt der Kunde die Gefahr für Verlust und Beschädigung der Leihware. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Bruch- und Fehlmengen stellen wir nach der Reinigung fest und berechnen sie zum Wiederbeschaffungswert. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
6. Preise, Rechnung und Zahlung
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind 50 % des Rechnungsbetrags innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Veranstaltung. Die restlichen 50 % sind innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung fällig.
6.2 Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein und zahlt der Kunde auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde schuldet dann eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.3 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
6.4 Anfahrt, Reisekosten, Spesen sowie Leistungen Dritter berechnen wir nach Aufwand, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.
6.5 Gebühren und Kosten am Veranstaltungsort, zum Beispiel GEMA, Standgebühren, Strom, Wasser, Abwasser sowie behördliche oder feuerpolizeiliche Auflagen, trägt der Kunde.
7. Rücktritt, Stornierung und höhere Gewalt
7.1 Wird die Veranstaltung durch außergewöhnliche Umstände, die keine Partei zu vertreten hat, insbesondere durch höhere Gewalt, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich gemacht, dürfen beide Parteien ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde erstattet uns in diesem Fall die bereits entstandenen Kosten für Leistungen Dritter, die wir für seine Veranstaltung gebucht haben. Schlechtes oder ungeeignetes Wetter bei Veranstaltungen im Freien ist kein außergewöhnlicher Umstand; dieses Risiko trägt der Kunde. Ebenfalls nicht als außergewöhnlich gelten Umstände, die bei Vertragsschluss bereits bekannt waren und deren Risiken sich erst danach konkretisieren.
7.2 Storniert der Kunde, ohne dass ein solcher Umstand vorliegt, gilt Folgendes:
7.2.1 Bei einer Stornierung bis 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn dürfen wir eine Stornierungspauschale von 30 % des Auftragswerts verlangen.
7.2.2 Bei einer späteren Stornierung behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das gilt nicht, wenn die Stornierung auf Gründen beruht, die wir zu vertreten haben.
7.2.3 In beiden Fällen dürfen wir zusätzlich bereits entstandene Kosten für Leistungen Dritter verlangen. Wir lassen uns ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Verdienst durch den Einsatz unseres Teams anrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.3 Stornierungen bitten wir in Textform an info.chikone@gmail.com zu senden.
8. Leistung und Gewährleistung
Wir bereiten Speisen und Getränke sorgfältig zu und transportieren sie sorgfältig. Bei nachgewiesenen Mängeln dürfen wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern. Geringfügige Abweichungen, die den Vertragszweck nicht gefährden, zum Beispiel bei einzelnen Zutaten oder bei der Dekoration, berechtigen nicht zur Minderung. Können wir den gebuchten Foodtruck wegen eines Defekts oder einer vergleichbaren Störung nicht einsetzen, dürfen wir einen gleichwertigen Ersatz stellen, zum Beispiel unseren Standaufbau, soweit das für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
9. Haftung
9.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Mängeln, deren Abwesenheit wir garantiert haben, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Verletzen wir leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der CrispyBite HH. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.












